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Vorteile einer privaten KV
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- oft viel geringere Beiträge
- größerer Leistungsumfang
- Vorzugsbehandlung in Klinik (Chefarzt, Einbettzimmer...)
- freie Arztwahl
- bevorzugte Arztbehandlung
- Praxisgebühr entfällt
- volle Kostenerstattung für Brille, Zahnersatz & Arznei möglich
- individuelles Leistungspaket
- ideal für Singles, Gutverdiener und kinderlose Versicherte
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Wer darf in eine PKV ?
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- alle Selbständigen & Freiberufler
- Arbeitnehmer mit über 49950 € brutto pro Jahr (und das die letzten 3 Jahre hintereinander)
- Beamte, Richter, Abgeordnete
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Ihr Beitrag ist abhängig von:
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- dem gewählten Leistungspaket
- Eintrittsalter & Geschlecht
- der Selbstbeteiligung
- Ihren evtl. Vorerkrankungen
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Die richtige Privatversicherung:
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Es stehen zahlreiche Tarife der ver-
schiedenen Krankenversicherungen
zur Auswahl. Zwar müssen Sie selbst
wissen, welche Kassenleistungen Sie
benötigen. Einfacher ist es dabei je-
doch mit einem erfahrenen Experten
an der Hand, der Sie zudem gratis
und ohne Abschlusszwang berät.
Füllen Sie dazu einfach das neben-
stehende Formular aus, wobei der
gewünschte Schutz und die Selbst-
beteiligung später noch geändert
werden können. Ein unabhängiger
Experte setzt sich mit Ihnen dann
per Telefon oder Mail in Verbindung.
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Gutverdiener sparen besonders:
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Die gesetzlichen Krankenkassen be-
rechnen ihren Beitrag prozentual vom
Lohn bzw. Gehalt. Wer viel verdient
zahlt demnach viel!
Eine Privatkrankenversicherung ist
für viele Versicherte so günstig,
weil der Versicherungsbeitrag nach
dem Eintrittsalter erhoben wird.
Fazit: Gut verdienende Singles und
kinderlose Paare verschenken ohne
eine private KV bares Geld.
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Zur Beitragsentwicklung:
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Aufgrund der wachsenden Kosten im
Gesundheitswesen kann auch in der
privaten Krankenversicherung ein
Beitragsanstieg nicht ausgeschlos-
sen werden. Deshalb führt man 10 %
der Beiträge aller Privatversicherten
einer spez. Altersbeitragssicherung
zu. So bleiben auch in Zukunft die
Krankenkassenbeiträge relativ stabil.
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Aktuelle Versicherungsgrenze:
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Abweichend vom Video beträgt die
Versicherungspflichtgrenze in 2010
49950 € (also 4162,50 € monatlich)
Ab diesem Einkommen können sich
auch Angestellte privatversichern.
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